Veranstaltungsplakatierung; Umsetzung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 28.04.2016: Änderung der Plakatierungssatzung

Sachantrag zum Entwurf der neuen Plakatierungssatzung der SPD-Fraktion Heidelberg im Bau- und Umweltausschuss am 21.11.2017:

Antragstext:
Die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt folgende Veränderungen der Plakatierungssatzung:

1) Streichung Paragraph 1, Absatz 5. Alle Veranstaltungen nach Paragraph 9 Absatz 1 und Absatz 2 sind somit berechtigt, plakatiert zu werden.
2) Die Anzahl der Plakatierungsstandorte nach Einwohnerzahl beträgt
für Stadtteile ab 15.000 EinwohnerInnen 30 Standorte; ab 10.000 EinwohnerInnen 20 Standorte; unter 10.000 EinwohnerInnen 16 Standorte.
3) Die Plakatierungserlaubnis gilt bis zum Din A1-Format.
4) Die Plakatierungserlaubnis umfasst Ständer oder gehängte Plakate.
5) Im Buchungssystem können zwei Veranstaltungen pro Stadtteil genehmigt und damit gleichzeitig für zwei Vereine plakatiert werden.
6) Änderung Paragraph 8 Abs.1, „entweder per online-Verfahren oder per Mail oder per Post oder per Anruf oder persönlicher Vorstellung im Bürgeramt.“
7) Das Kultursäulenkonzept an zentralen Standorten in den Stadtteilen soll schnellstmöglich realisiert werden
8) Die Regelungen für die Stadtteilplakatierung ist als kompakter Teil im Rahmen der Plakatierungsregelung zu erfassen.

Begründung:
Die SPD-Fraktion schließt sich den Heidelberger Stadtteilvereinen an, dass der vorgelegte Entwurf zu bürokratisch und nicht bedarfsgerecht ist. Wir sehen in der Stadtteilplakatierung keine Gefährdung des Stadtbildes, da diese Veranstaltungen nur kurzzeitig und lokal beworben werden. Viel wichtiger ist es, ehrenamtliches Engagement unter niederschwelligen Voraussetzungen zu ermöglichen. Mit dem Änderungsantrag wollen wir den Interessen der Stadtteilvereine und anderer stadtteilbezogener Vereine, die eine wichtige Funktion in den Stadtteilen erfüllen, gerecht werden. Die Plakatierungssatzung war sinnvoll für das Stadtgebiet, in dem die großen Kultureinrichtungen kontinuierlich mir großen Kontingenten plakatieren, nicht aber für stadtteilbezogene Veranstaltungen. Wir halten aus diesem Grund ein Nachjustieren für notwendig.