SPD-Fraktion freut sich: Die Zweckentfremdungssatzung ist beschlossen

Gemeinderat spricht sich für Verbot von Zweckentfremdung bei Wohnraum aus // Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft

Die SPD-Fraktion im Heidelberger Gemeinderat zeigt sich hocherfreut ob eines Beschlusses in der letzten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr: Die Mehrheit der Stadträtinnen und Stadträte hat sich für die Einführung eines Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum ausgesprochen. Die entsprechende Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Beschlossen wurde das Verbot aufgrund eines Antrags, den die SPD-Fraktion im September 2015 gestellt hatte.

Ziel der Satzung ist es, die Zweckentfremdung von Wohnraum zum Beispiel durch Umwandlungen in Gewerberäume oder Ferienwohnungen sowie bei sachgrundlosem Leerstand von mehr als sechs Monaten grundsätzlich zu vermeiden und nur in Ausnahmefällen die Genehmigung einer Zweckentfremdung von Wohnraum zuzulassen.

Für SPD-Stadtrat Andreas Grasser geht Heidelberg damit einen wichtigen Schritt, um bestehenden Wohnraum zu erhalten: „Handlungsbedarf ist in einer touristisch stark nachgefragten Stadt wie Heidelberg gegeben. Trotz des Ausbaus von Wohnraum auf den Konversionsflächen dürfen wir nicht zulassen, dass die Wohnraumsituation in den zentralen Stadtteilen noch angespannter wird.“ In Heidelberg sorgte das Umwidmen in Ferienwohnungen in der vergangenen Zeit immer wieder für Aufsehen. Ein Indiz für eine Zunahme der Umwidmungen im gesamten Stadtgebiet sind konstant steigende Angebotszahlen auf Vermittlungsplattformen wie Airbnb. Betroffen sind demnach zunehmend auch Wohnungen im Pfaffengrund, Handschuhsheim, der Südstadt und Rohrbach.

Prof. Dr. Anke Schuster, SPD-Fraktionsvorsitzende, erklärt: „Die derzeitigen Ferienwohnungen genießen Bestandsschutz und dürfen somit auch in Zukunft bestehen bleiben. Außerdem können Genehmigungen erteilt werden, wenn Ersatzwohnraum geschaffen wird, Ausgleichszahlungen geleistet werden oder wenn Gründe vorliegen, aufgrund welcher das Privatinteresse des Eigentümers gegenüber dem öffentlichen Interesse überwiegt.“