SPD begrüßt Zweckentfremdungssatzung und fordert Stellenaufstockung im Haushalt zu ihrer Umsetzung

Nachdem die grün-rote Landesregierung im Jahr 2014 die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen hat, damit Kommunen eigene Satzungen zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum erlassen dürfen, stellte die SPD-Gemeinderatsfraktion im Herbst 2015 im Gemeinderat den Antrag auf Ausarbeitung einer solchen Satzung für Heidelberg durch die Verwaltung. Im Februar 2016 folgte der Gemeinderat in einem Grundsatzbeschluss der SPD-Initiative, deren Ergebnis mit dem Satzungsentwurf nun vorliegt und im kommenden Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss behandelt wird. Ziel der Satzung ist es, die Zweckentfremdung von Wohnraum zum Beispiel durch Umwandlung in Gewerberäume oder Ferienwohnungen sowie bei Leerstand von mehr als sechs Monaten grundsätzlich zu vermeiden und nur in Ausnahmefällen und gegebenenfalls unter Auflagen die Genehmigung einer Zweckentfremdung von Wohnraum zuzulassen. Unter anderem können die negativen Auswirkungen im Falle einer ausnahmsweise erteilten Genehmigung einer Zweckentfremdung durch Ausgleichszahlungen oder durch die Schaffung von Ersatzwohnraum abgegolten werden.

Die SPD-Fraktion begrüßt den nun vorliegenden Satzungsentwurf der Stadtverwaltung. Stadträtin Irmtraud Spinnler erklärt hierzu: „Die Formulierung des Satzungsentwurfs ist gelungen und es bedarf daher auch keiner Änderungen am Wortlaut. Mit der Satzung bekommt die Stadtverwaltung wieder Handlungsmöglichkeiten, um gegen  Zweckentfremdung von dringend benötigten Wohnraum vorzugehen.“

In der Beschlussvorlage der Verwaltung führt das Amt für Baurecht und Denkmalschutz aus, dass zwar für die Bearbeitung des bereits von 1972 bis 2006 in Heidelberg geltenden Zweckentfremdungsverbots der Verwaltung nur eine halbe Mitarbeiterstelle für diese Aufgaben zur Verfügung gestanden habe, dies jedoch angesichts der Erfahrungen der früheren  Arbeitsauslastung und darüber hinaus der wohl künftig umfangreichen aktiven Erhebungen in Online-Portalen und Prüfungen vor Ort mit dieser Personalausstattung kaum zu bewerkstelligen sei. Trotz dieser Feststellung durch das Fachamt ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2017/2018 nur eine halbe Mitarbeiterstelle vorgesehen. Um das Zweckentfremdungsverbot tatsächlich durchzusetzen, befürwortet die SPD-Fraktion eine volle statt nur einer halben Mitarbeiterstelle und kündigt einen entsprechenden Antrag für die anstehenden Haushaltsberatungen an. „Wir gehen davon aus, dass sich diese Stelle – neben ihrer Notwendigkeit – durch Ausgleichszahlungen und Bußgelder schnell von selbst trägt, wie es auch bis 2006 unter der alten Zweckentfremdungssatzung der Fall war“, so Stadtrat Andreas Grasser. Alleine durch Ausgleichzahlungen wurden damals in Heidelberg von 1990 bis 2005 insgesamt 1.833.268 Euro eingenommen, was pro Jahr durchschnittlichen Einnahmen in Höhe von 114.579,25 Euro entspricht.