Die SPD hat beantragt, eine Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu erlassen. Hintergrund ist das steigende Angebot von Ferienwohnungen auf Online-Vermittlungsplattformen. Mietwohnungen werden zu Ferienwohnungen umgewidmet, wodurch diese Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt entzogen werden. Attraktiv sind solche Umwidmungen für VermieterInnen aufgrund der höheren Einnahmen. Um solche Entwicklungen zu verhindern, hat die grün-rote Landesregierung die Gemeinden dazu ermächtigt, eine Zweckentfremdung per Satzung zu verbieten. In Baden-Württemberg haben bisher Freiburg und Konstanz hiervon Gebrauch gemacht. Darüber hinaus gilt ein solches Verbot unter anderem in Hamburg, Berlin und München. Erwähnenswert ist, dass es in Heidelberg bereits von 1972 bis 2006 auf Grundlage eines Landesgesetzes ein Zweckentfremdungsverbot gab.

Inzwischen hat die Stadtverwaltung eine Informationsvorlage erstellt, wonach zu-nächst die beantragten Nutzungsänderungen von Wohn- in Ferienwohnnutzung statistisch erfasst werden sollen und erst Ende 2016 eine Entscheidung getroffen werden könne. Dies sei laut Stadtverwaltung für eine gerichtsfeste Entscheidung erforderlich. Für die SPD ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar, da das zugrundeliegende Landesgesetz die Erfassung dieser Daten nicht fordert. Nach dem Landesgesetz können nämlich Gemeinden mit Wohnraummangel eine solche Satzung erlassen. Demzufolge muss lediglich der Wohnraummangel mit Daten belegt sein. Dies ist für Heidelberg mit den Ergebnissen der Wohnraumbedarfsanalyse belegt. Es ist daher nicht überraschend, dass in den entsprechenden Beschlüssen von Freiburg und Konstanz nur der Wohnraummangel mit Daten belegt ist, wohingegen Daten hinsichtlich der beantragten Nutzungsänderungen keine Rolle spielen.

Schließlich ist anzumerken, dass die Verfassungsmäßigkeit von Zweckentfremdungsverboten vom Bundesverfassungsgericht bereits bestätigt wurde, so dass die Vereinbarkeit mit dem Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 GG geklärt ist. Für weitergehende Informationen beachten Sie bitte auch unsere PM „SPD liefert Fakten zum Zweckentfremdungsverbot“ vom 17.10.2015.